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Amtsgericht Wesel, 7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)

Datum:
07.12.2004
Gericht:
Amtsgericht Wesel
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)
ECLI:
ECLI:DE:AGWES1:2004:1207.7CS341JS1048.04.3.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die Vollstreckung des Fahrverbotes ist durch die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erledigt.

-§§ 316 Abs. 1 und 2, 44 StGB-

 
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