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Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 4 VI 916/21

Datum:
28.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 VI 916/21
ECLI:
ECLI:DE:AGMH:2021:0928.4VI916.21.00
 
Tenor:

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers L2 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

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