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Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 27 C 1253/03

Datum:
02.06.2005
Gericht:
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 1253/03
ECLI:
ECLI:DE:AGMH:2005:0602.27C1253.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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