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Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 8 C 425/06

Datum:
05.01.2007
Gericht:
Amtsgericht Duisburg-Hamborn
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 425/06
ECLI:
ECLI:DE:AGDU2:2007:0105.8C425.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: 1.118,67 €.

 
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