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wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 01.08.2019 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 der von dem Kläger gestellte Antrag wie folgt gefasst wird:
Der Kläger beantragt,
2festzustellen, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Unterlassung
3der Veröffentlichung des Beitrages nachfolgenden Inhalts
4„Darf ein Rechtsanwalt die Privatadresse eines Richters an Mandanten
5weitergeben?
6Vorab: Ja, er darf.
7Unfaire Verhandlungsführung
8Die Generalstaatsanwaltschaft Köln hatte in einem sog.
9Selbstreinigungsverfahren gem. § 123 BRAO darüber zu entscheiden, ob es
10berufsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn ein Rechtsanwalt nach einer
11konflikthaften Gerichtsverhandlung seinem Mandanten nach Abschluss des
12Rechtsstreits die Adresse des „häuslichen Arbeitszimmers“ des Richters
13übermittelt, mit der Anregung, diesem einen „höflichen Protestbrief“
14zukommen zu lassen, worin er ihm ein „Feedback“ gibt, wie dieser Richter in
15der mündlichen Verhandlung gewirkt hat – und sich ggf. unmittelbar bei ihm
16über seinen Verhandlungsstil und das Auftreten dieses Richters in der
17mündlichen Verhandlung beschwert.
18Richter arbeiten von zu Hause aus
19Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit aus Art. 97 Abs. 1 GG, die im
20Deutschen Richtergesetz näher ausgestaltet wird, sind Richter außerhalb von
21Gerichtsverhandlungen nicht zur Präsenz im Justizgebäude verpflichtet,
22sondern können auch in ihrem „Homeoffice“ an Verfahrensakten arbeiten.
23Unmittelbaren Literaturzugriff auf juristische Datenbanken über das Internet
24haben sie auch von dort aus. Viele Richter machen hiervon Gebrauch,
25insbesondere viele Richterinnen, um sich nebenher der Kinderbetreuung zu
26widmen.
27Beschwerderecht des Mandanten am „häuslichen Arbeitszimmer“ des Richters
28Unstreitig hat jedermann als Ausfluss des Petitionsrechts (Art. 17 GG) und der
29Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) das Recht, sich über staatliche Stellen zu
30beschweren und an sie zu wenden, wenn er sich von ihnen unfair oder
31ungerecht behandelt fühlt. Umstritten war die Frage, ob ein Rechtsanwalt
32befugt ist, dem Mandanten zu raten, derartige Schreiben nicht an die dienstliche
33Adresse des Richters im Justizgebäude, sondern auch an sein „häusliches
34Arbeitszimmer“ (sprich: Privatadresse) zu übersenden.
35Die Rechtsanwaltskammer Köln war hierzu zuvor der Meinung, dieses
36Verhalten könne mit den Pflichten eines Rechtsanwalts als „Organ der
37Rechtspflege“ aus § 1 BRAO kollidieren. Die Generalstaatsanwaltschaft Köln,
38der dieser Vorgang zur Prüfung vorlag, hat das gegen den Rechtsanwalt
39geführte Ermittlungsverfahren jedoch gem. § 116 BRAO i.V.m. § 170 Abs. 2
40StPO eingestellt, wonach ein Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten (z.B.
41das Sachlichkeitsgebot aus § 43a BRAO) nicht zu erkennen war (Az. 10 EV
42299/16; Bescheid vom 9.2.2017).
43Wie die Privatadresse eines Richters auffinden?
44Wer sich mit Beschwerden unmittelbar an einen Richter wenden möchte, damit
45diese nicht durch die Hände der Justizgeschäftsstelle gehen, findet einen
46ersten Anhaltspunkt zunächst im „Handbuch der Justiz“, herausgeben vom
47Deutschen Richterbund e.V. In diesem Verzeichnis, welches in nahezu jeder
48juristischen Bibliothek steht, sind die meisten Richter und Staatsanwälte mit
49Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Dienstelle, aber auch Geburtsdatum
50und Eintrittsdatum in den Justizdienst verzeichnet.
51Richter sind zumeist in der Umgebung ihres Gerichtsortes sesshaft, da sie sich
52bereits in jungen Jahren aufgrund eines gesicherten Einkommens
53Immobilienkredite leisten können. Man findet sie daher anhand dreier
54personenbezogener Daten (z.B. Name, Vorname und Geburtsdatum) über eine
55einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) über ein Einwohnermeldeamt am
56Ort ihres Gerichts – oder in dessen unmittelbarer Umgebung. Wurde der Richter
57inzwischen an ein höheres Gericht befördert, kann es sein, dass er am Ort
58seiner vormaligen Gerichtsstelle bereits sesshaft wurde. In aller Regel sind
59keine Melderegistersperren zu Richtern oder Staatsanwälten verzeichnet, es sei
60denn, diese haben aufgrund besonderer Gefährdungslage eine solche Sperre
61beantragt und erhalten.
62Welchen Vorteil bietet die unmittelbare Ansprache gegenüber dem Richter?
63Sämtliche Post, die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeht, wird von
64Poststellen und Geschäftsstellen zunächst vorsortiert. Möchte ein Mandant
65dem Richter also persönlich eine Rückmeldung zukommen lassen, dient die
66unmittelbare Hinwendung an seine Privatadresse der Vereinfachung des
67Bürger-Staat-Dialoges. Außerdem können Richter auf konkrete Eingaben an
68ihre Privatadresse nach Abschluss eines Rechtsstreits sehr viel
69ungezwungener antworten, als bei einer über ihre Dienstsitze erfolgte
70Ansprache. Nach heute gewandeltem Selbstverständnis gerade vieler junger
71Richterinnen und Richter verhält sich ihr Abstand zur „Allgemeinbevölkerung“
72nicht mehr so groß, wie noch in vormaligen Richtergeberationen. Soft Skills
73werden auch in das Trainingsprogramm vieler Richterakademien inzwischen
74integriert, sodass mit einem ausreichend hohem Maß an sozialer Kompetenz
75unserer Richter gerechnet werden darf, auf solche persönlichen Ansprachen
76einzugehen – und sich ggf. für Missverständnisse aus ihrer
77Verhandlungsleitung heraus bei Mandanten sogar zu entschuldigen.“
78im Internet zukommt, wie er seitens des Klägers unter
79https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-ein-rechtsanwalt-die-privatadresse-einesrichters-
80an-mandanten-weitergeben_100338.html veröffentlicht wurde.
81Duisburg, 16.09.2019
82Amtsgericht
83…Richter am Amtsgericht