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Amtsgericht Duisburg, 53 C 1009/10

Datum:
09.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
53. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 1009/10
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2011:0609.53C1009.10.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 978,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 75,25 € zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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