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Amtsgericht Duisburg, 6 C 3245/06

Datum:
04.01.2007
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 3245/06
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2007:0104.6C3245.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75,40 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 17,50 Euro jeweils nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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