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Amtsgericht Duisburg, 53 C 4028/05

Datum:
08.02.2006
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 4028/05
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2006:0208.53C4028.05.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin in Höhe von 117,62 Euro von den Gebührenansprüchen des Rechtsbeistandes pp. gemäß dessen Aufforderungsschreiben vom 19.04.2005 zu Aktenzeichen D/II freizustellen sowie an die Klägerin 4,28 Euro Zinsen zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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