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Amtsgericht Duisburg, 53 C 5163/04

Datum:
21.01.2005
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 5163/04
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2005:0121.53C5163.04.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Duisburg im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 21.01.2005 durch den Richter für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 97 % und der Beklagten zu 3 % auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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