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Amtsgericht Duisburg, 2 C 4814/01

Datum:
02.12.2003
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
2. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 4814/01
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2003:1202.2C4814.01.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.093,08 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,00 EUR vorläufig voll-streckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 EUR abzuwenden, wenn nicht zuvor der Be-klagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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