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Landgericht Düsseldorf, 12 O 156/23

Datum:
14.08.2024
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 156/23
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2024:0814.12O156.23.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 26.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 19.08.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 367,23 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2023 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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