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Landgericht Düsseldorf, 1 Ks 18/23

Datum:
13.12.2023
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ks 18/23
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2023:1213.1KS18.23.00
 
Tenor:

Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung sowie besonders schwerer Brandstiftung.

Er wird zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.

Der Angeklagte wird verurteilt, an den Nebenkläger NN10 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. November 2023 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Nebenkläger NN10 sämtliche immateriellen Schäden, die diesem aus der hier abgeurteilten Tat künftig entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger, das Versorgungsamt, die Krankenkasse oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen. Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Angeklagte wird weiter verurteilt, an die Nebenklägerin NN11 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2023 zu zahlen. Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern NN3, NN4, NN5, NN6, NN8, NN7, NN10, NN9 und NN11 ihre notwendigen Auslagen – den Nebenklägern NN10 und NN11 auch die durch die jeweiligen Adhäsionsanträge entstandenen Auslagen – zu erstatten.

Angewendete Vorschriften: §§ 211, 224, 226, 229, 306b, 52 StGB

 
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