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Landgericht Düsseldorf, 21 O 124/21

Datum:
05.01.2022
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 124/21
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2022:0105.21O124.21.00
 
Tenor:

Der Tenor des Urteils der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29.11.2021 wird hinsichtlich der Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils wie folgt ergänzt und neu gefasst:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Beklagten wird nachgelassen, die Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,00 EUR abzuwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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