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Landgericht Düsseldorf, 9 S 38/19

Datum:
15.04.2021
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 38/19
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2021:0415.9S38.19.00
 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.08.2019 (Az. 46 C 76/19) wird zurückgewiesen.

2.              Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.              Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4.              Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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