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Landgericht Düsseldorf, 4b O 105/19

Datum:
02.03.2021
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
4b O 105/19
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2021:0302.4B.O105.19.00
 
Tenor:

I.              Die Beklagte wird verurteilt,

dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen darüber, in welchem Umfang sie und/oder mit ihr verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) im In- und Ausland

1.              Produkte, die unter Anwendung der dem europäischen Patent EP X „Neuartiges Verfahren zur Herstellung von Aminosäuren-Derivaten“ (Anlage TRI1) mit dem erteilten Patentanspruch 1

Verfahren zur Herstellung von zu mindestens 95 % optisch reinem (R)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropionamid (I), umfassend die folgenden Schritte:

(a)              Trennen von 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (II) in (R)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (I) und (S)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (III);

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

(b)               Razemisieren des dadurch erhaltenen (S)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amids (III) in 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (II) und

(c)               weiteres Trennen des 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amids (II) in die Verbindung der Formel (I) und die Verbindung der Formel (III)

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

zugrunde liegenden Diensterfindung

              jeweils hergestellt, vertrieben und/oder in den Verkehr gebracht hat/haben

und zwar unter Angabe

a)              der Herstellungsmengen, -zeiten,

b)              der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten, -preisen sowie der Namen und Anschriften der jeweiligen Abnehmer,

c)              der pro Lieferung erzielten Netto- Einnahmen (Arzneimittelpreise ohne Mehrwertsteuer, ggfls. unter Angabe ausdrücklich spezifizierter Abzugspositionen),

wobei sämtliche Angaben aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Ländern zu erfolgen haben;

2.              Lizenz- oder sonstige Einnahmen und/oder wirtschaftliche Vorteile mit der Diensterfindung gemäß Antrag I.1. erzielt hat/haben, wobei die Vertragspartner mit Firma und Adresse sowie die Einnahmen/Vorteile nach Kalenderjahren anzugeben und Verträge in Kopie vorzulegen sind;

II.              Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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1.

54

a)

55

b)

56 57 58

2.

59

a)

60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

b)

81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91

c)

92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106
 

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