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Landgericht Düsseldorf, 4 KLs 2/20

Datum:
29.06.2020
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 KLs 2/20
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2020:0629.4KLS2.20.00
 
Tenor:

Der Angeklagte SA ist des gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie in Tatmehrheit hierzu des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung schuldig. Er wird unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Herne vom 30.10.2019 – Az. 13 Ds-661 Js 216/18-45/19 – verhängten Einzelstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Darüber hinaus ist der Angeklagte SA der Urkundenfälschung schuldig. Er wird unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Herne vom 24.05.2019 – Az. 13 Ds-822 Js 660/18-220/18 – verhängten Einzelstrafen unter Auflösung der gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr

verurteilt.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Die Angeklagte KC ist des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie in Tatmehrheit des gemeinschaftlichen Diebstahls schuldig. Sie wird unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Herne vom 30.10.2019 – Az. 13 Ds-661 Js 216/18-45/19 – verhängten Einzelstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Die Sperrfristen aus den Urteilen des Amtsgerichts Herne vom 24.05.2019 – Az. 13 Ds-822 Js 660/18-220/18 – und vom 30.10.2019 – Az. 13 Ds-661 Js 216/18-45/19 – bleiben für beide Angeklagte aufrechterhalten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 990 Euro wird gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner angeordnet.

 
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