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Landgericht Düsseldorf, 40 O 80/19

Datum:
17.07.2020
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 O 80/19
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2020:0717.40O80.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, die im Gebäude A im 5. Obergeschoss gelegenen gewerblichen Mietflächen mit einer Größe von ca. 504 m², die in dem als Anlage K 1.1 beigefügten Lageplan in der Farbe hellgrün markiert sind, sowie die in dem Lageplan in Anlage K1.2 in der Farbe rosa gekennzeichneten 6 PKW-Stellplätze zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 182.000,00 € abwenden, wenn nicht ihrerseits die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

 
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