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Landgericht Düsseldorf, 9 S 3/17

Datum:
19.10.2017
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 3/17
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2017:1019.9S3.17.00
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte und Berufungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten und Berufungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin und Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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