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Landgericht Düsseldorf, 5 O 400/16

Datum:
20.02.2017
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 400/16
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2017:0220.5O400.16.00
 
Tenor:

Dem Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung               untersagt,

              die nachfolgend wiedergegebenen Daten an Dritte weiterzugeben und/ oder              Dritten gegenüber die Behauptung aufzustellen, die Verfügungsklägerin sei              pleite, wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Herrn T              am 2. Juli 2016 geschehen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

              Dem Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung              eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für              den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von              Ordnungshaft oder die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6              Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu              insgesamt zwei Jahren, angedroht.

              Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.

 
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