Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4b O 119/16

Datum:
31.01.2017
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4b O 119/16
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2017:0131.4B.O119.16.00
 
Tenor:

1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an dem Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten zu 1) bzw. zu 2) zu vollstrecken ist, zu unterlassen,

a)              medizinische Instrumente zur Behandlung von biologischem Gewebe eines Körpers von Lebewesen, mit einem Gehäuse, mit einem Antriebsmittel zum Beschleunigen eines Schlagteils zum Erzeugen von Druckwellen auf ein Übertragungselement, wobei das Schlagteil für ein wiederholtes Anschlagen gegen das Übertragungselement in dem Gehäuse periodisch hin- und herbewegbar ist und selbsttätig rückstellbar ist, das Antriebsmittel das Schlagteil pneumatisch mit einem Druck von bis zu 5 bar beschleunigt, das Schlagteil über das Übertragungselement unfokussierte, mechanisch erzeugte Druckwellen in das biologische Gewebe einkoppelt, das Übertragungselement aus einer Sonde besteht, deren stumpfe Sondenspitze eine konvex gekrümmte Austrittsgrenzfläche aufweist, die Sondenspitze zur Einkopplung der Druckwellen auf der Körperoberfläche geeignet ist, zwischen Übertragungselement und dem Gehäuse ein in Axialrichtung wirkendes federndes und eine Rückstellfunktion für das Übertragungselement aufweisendes Dämpfungselement angeordnet ist, gegen das ein Ringbund des Übertragungselementes als Anschlagelement anliegt, das Dämpfungselement das Übertragungselement in Axialrichtung von dem Gehäuse entkoppelt, das Dämpfungselement die Verlagerung des Übertragungselementes begrenzt, so dass die Sondenspitze einen Hub von weniger als 0,5 mm ausführt, und wobei die Schlagfrequenz des Schlagteils 1 bis 30 Hz, vorzugsweise 6 bis 20 Hz beträgt,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen,

und/oder

b)              medizinische Instrumente zur Behandlung von biologischem Gewebe eines Körpers von Lebewesen, mit einem Gehäuse, mit einem Antriebsmittel zum Beschleunigen eines Schlagteils zum Erzeugen von Druckwellen auf ein Übertragungselement, wobei das Schlagteil für ein wiederholtes Anschlagen gegen das Übertragungselement in dem Gehäuse periodisch hin- und herbewegbar ist und selbsttätig rückstellbar ist, das Antriebsmittel das Schlagteil pneumatisch mit einem Druck von bis zu 5 bar beschleunigt, das Schlagteil über das Übertragungselement unfokussierte, mechanisch erzeugte Druckwellen in das biologische Gewebe einkoppelt, und wobei die Schlagfrequenz des Schlagteils 1 bis 30 Hz, vorzugsweise 6 bis 20 Hz beträgt,

              die dazu geeignet sind, mit einem Übertragungselement betrieben zu werden, wobei das Übertragungselement aus einer Sonde besteht, deren stumpfe Sondenspitze eine konvex gekrümmte Austrittsgrenzfläche aufweist, die Sondenspitze zur Einkopplung der Druckwellen auf der Körperoberfläche geeignet ist, zwischen Übertragungselement und dem Gehäuse ein in Axialrichtung wirkendes federndes und eine Rückstellfunktion für das Übertragungselement aufweisendes Dämpfungselement angeordnet ist, gegen das ein Ringbund des Übertragungselementes als Anschlagelement anliegt, das Dämpfungselement das Übertragungselement in Axialrichtung von dem Gehäuse entkoppelt, das Dämpfungselement die Verlagerung des Übertragungselementes begrenzt, so dass die Sondenspitze einen Hub von weniger als 0,5 mm ausführt,

Abnehmern in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder an solche zu liefern,

ohne im Falle des Angebots auf der ersten Seite des Angebots drucktechnisch hervorgehoben, vom übrigen Text abgesetzt und im Fettdruck gehalten, wobei die Schriftgröße größer sein muss als die sonstige maximale Schriftgröße des Angebots, darauf hinzuweisen, dass das medizinische Instrument nicht ohne Zustimmung der Verfügungsklägerin als eingetragene Inhaberin des deutschen Teils des EP A zusammen mit Übertragungselementen mit den vorstehend genannten Merkmalen verwendet werden dürfen,

ohne im Falle der Lieferung den Abnehmern unter Auferlegung einer an die Verfügungsklägerin zu zahlenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die von der Verfügungsklägerin nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen und vom Landgericht Düsseldorf zu überprüfen ist, die schriftliche Verpflichtung aufzuerlegen, die medizinischen Instrumente nicht zusammen mit Übertragungselementen zu verwenden, die mit den vorstehend genannten Merkmalen ausgestattet sind,

c)              Übertragungselemente, die aus einer Sonde bestehen, deren stumpfe Sondenspitze eine konvex gekrümmte Austrittsgrenzfläche aufweist, die Sondenspitze zur Einkopplung der Druckwellen auf der Körperoberfläche geeignet ist, zwischen Übertragungselement und dem Gehäuse ein in Axialrichtung wirkendes federndes und eine Rückstellfunktion für das Übertragungselement aufweisendes Dämpfungselement angeordnet ist, gegen das ein Ringbund des Übertragungselementes als Anschlagelement anliegt, das Dämpfungselement das Übertragungselement in Axialrichtung von dem Gehäuse entkoppelt, das Dämpfungselement die Verlagerung des Übertragungselementes begrenzt, so dass die Sondenspitze einen Hub von weniger als 0,5 mm ausführt,

die dazu geeignet sind, mit einem medizinischen Instrument zur Behandlung von biologischem Gewebe eines Körpers von Lebewesen betrieben zu werden, mit einem Gehäuse, mit einem Antriebsmittel zum Beschleunigen eines Schlagteils zum Erzeugen von Druckwellen auf ein Übertragungselement, wobei das Schlagteil für ein wiederholtes Anschlagen gegen das Übertragungselement in dem Gehäuse periodisch hin- und herbewegbar ist und selbsttätig rückstellbar ist, das Antriebsmittel das Schlagteil pneumatisch mit einem Druck von bis zu 5 bar beschleunigt, das Schlagteil über das Übertragungselement unfokussierte, mechanisch erzeugte Druckwellen in das biologische Gewebe einkoppelt, und wobei die Schlagfrequenz des Schlagteils 1 bis 30 Hz, vorzugsweise 6 bis 20 Hz beträgt,

Abnehmern in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder an solche zu liefern.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank