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Landgericht Düsseldorf, 9 S 47/15

Datum:
21.07.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 47/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:0721.9S47.15.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 87 C 926/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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