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Landgericht Düsseldorf, 9 S 29/15

Datum:
21.07.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 29/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:0721.9S29.15.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26.05.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 27.10.2014 bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 779,65 EUR nebst Säumniszuschlag in Höhe von 36,28 EUR sowie weitere 147,56 EUR zu zahlen. Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge werden der Klägerin zu 77% und dem Beklagten zu 23% auferlegt. Vorab hat der Beklagte die durch seine Säumnis in erster Instanz veranlassten Kosten zu tragen.

Dieses Urteil und das das mit der Berufung angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten bleibt, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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