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Landgericht Düsseldorf, 22 S 311/15

Datum:
08.04.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Berufungskammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 311/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:0408.22S311.15.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.06.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 291 c C 1/15 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 683,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 und nebst 112,75 € (vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) zu zahlen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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