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Landgericht Düsseldorf, 9 O 8/12

Datum:
07.12.2015
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 8/12
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2015:1207.9O8.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, das gesamte Gewerbegrundstück, H2, 40723 Hilden, bestehend aus sämtlichen Außenanlagen, vier Gewerbehallen, einem Bürogebäude, bestehend aus zwei Büroräumen, Sanitärräumen, Toilette, zwei Kellerräumen und zwei Stellplätzen, zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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