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Landgericht Düsseldorf, 12 O 195/15

Datum:
29.07.2015
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 195/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2015:0729.12O195.15.00
 
Tenor:

I.

Die Antragsgegnerin wird untersagt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR‚ ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

bei der Abwicklung von Verträgen über Festnetz- und Mobiltelefondienstleistungen sowie Verträgen über Internetzugänge im Festnetz- und Mobilbereich von Verbrauchern

1.       für eine Rücklastschrift einen Pauschalbetrag i.H.v. 5,00 EUR oder einen höheren Pauschalbetrag zu verlangen, insbesondere diese in maschinell erzeugten Rechnungen auszuweisen, es sei denn, die Antragsgegnerin hat mit dem betroffenen Verbraucher eine Individualvereinbarung über eine pauschale Abgeltung des ihr durch eine Rücklastschrift anfallenden Schadens mindestens in Höhe der verlangten Pauschale getroffen,

2.       für eine Mahnung einen Pauschalbetrag i.H.v. 3,00 EUR oder einen höheren Pauschalbetrag zu verlangen, insbesondere diese in maschinell erzeugten Rechnungen auszuweisen, es sei denn, die Antragsgegnerin hat mit dem betroffenen Verbraucher eine Individualvereinbarung über eine pauschale Abgeltung des ihr durch eine Mahnung anfallenden Schadens mindestens in Höhe der verlangten Pauschale getroffen.

II.

Die Antragsgegnerin wird untersagt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR‚ ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Preislisten, zum Abschluss von Verträgen über Telefondienstleistungen oder Internetzugänge gegenüber Verbrauchern folgende oder diesen inhaltsgleiche Klauseln zu verwenden oder sich bei der Abwicklung entsprechender Verträge auf solche Klauseln zu berufen:

1.       Leistung Preise in Euro inklusive MwSt. (Preise in Euro ohne MwSt.)

Rücklastschriftpauschale**‚ *** 5‚00 (4,2017)

**               In der Berechnung sind die Gebühren der Kundenbank enthalten. Wir behalten uns das Recht vor die Pauschale entsprechend zu erhöhen, wenn Ihre Kundenbank die an die W belasteten Gebühren anhebt.

*** Die Berechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die zugrundeliegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Betrag ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

2.       Leistung Preise in Euro inklusive MwSt. (Preise in Euro ohne MwSt.)

Mahnpauschale*** 3,00 (2,5210)

*** Die Berechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die zugrundeliegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Betrag ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

III.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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