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Landgericht Düsseldorf, 2b O 165/13

Datum:
25.06.2014
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2 b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 165/13
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2014:0625.2B.O165.13.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 821,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

Auf die Widerklage werden der Kläger und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an das beklagte Land 10.146,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.434,26 € seit dem 22.07.2013 und aus 711,75 € seit dem 24.09.2013 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 70 % und das beklagte Land zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 65 % und das beklagte Land zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes tragen dieses zu 35 % und der Kläger zu 65 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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