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Landgericht Düsseldorf, 39 O 21/12

Datum:
06.12.2013
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
39 O 21/12
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2013:1206.39O21.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.513,80 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.11.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin i.H.v. 1.075,50 EUR von Schadenersatzansprüchen in der Aaaa im Zusammenhang mit dem am 07.01.2011 in Krefeld erfolgten Herabstürzen eines Containers auf den Trailer mit der Kennung BBBBB gemäß der Rechnung bbb vom 01.06.2011 frei zu halten.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren entstandenen oder noch entstehenden Schäden im Zusammenhang mit dem am 07.01.2011 in Krefeld erfolgten Herabstürzen eines Containers auf den Trailer mit der Kennung BBB zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 %, die Beklagte zu 68 %. Die Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte zu 68 % und im übrigen die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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