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Landgericht Düsseldorf, 21 S 105/12

Datum:
10.01.2013
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer - Berufungskammer -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 105/12
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2013:0110.21S105.12.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Februar 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 82 C 239/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.493,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Juni 2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 14 % und der Beklagten zu 86 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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