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Landgericht Düsseldorf, 8 O 686/10

Datum:
31.08.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 686/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0831.8O686.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 102.000,- € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung von 100 Stück Lehman Brothers Treasury BO.E.N. ISIN DE000A0SUEV6. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung im Annahmeverzug befindet.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.500,- € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung von 25 Stück Lehman Brothers Treasury BO.E.N. ISIN DE000A0SHLW6.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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