Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 7 O 256/10

Datum:
17.04.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 256/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0417.7O256.10.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet               sind, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entsteht, dass er als Folge der (Nicht-)Beratung durch die Beklagten über die Voraussetzungen der Insolvenzabsicherung die Abfindungsvereinbarung vom 22.08.2005 mit einer Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31.08.2005 abgeschlossen hat und dadurch, mangels Unverfallbarkeit seiner Versorgungsansprüche ab dem 63. Lebensjahr keine Leistungen gem. § 7 BetrAVG durch den PSVaG erhält.

Im Übrigen wird die Feststellungsklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank