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Landgericht Düsseldorf, 5 O 724/06

Datum:
05.04.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 724/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0405.5O724.06.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, 3.344,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 16,39 € seit dem 07.02.2007 und aus 3.327,74 € seit dem 24.11.2009 an die Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 23 % zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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