Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4b O 284/10

Datum:
23.02.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4b O 284/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0223.4B.O284.10.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Patentrecht
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

1. der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie

WC-Sitzgarnituren mit WC-Sitzgelenken zur Befestigung der WC-Sitzgarnitur an einer Keramik, mit einer Schwenkachse für einen Sitz und einen Deckel der Sitzgarnitur und mit einer Dämpfungseinrichtung zum Abstützen der Sitzgarnitur während der Schwenkbewegung, wobei ein Adapterstück mit einem in der Keramik befestigten Befestigungsmittel und drehfest mit der Dämpfungseinrichtung verbunden ist, die in einer Aufnahmebohrung einer Befestigungslasche der Sitzgarnitur aufgenommen ist,

seit dem 22.03.2006 in der Bundesrepublik Deutschland angeboten, in Verkehr gebracht oder gebraucht oder zu den genannten Zwecken eingeführt oder besessen hat, wobei

das Adapterstück und die Dämpfungseinrichtung als Schwenkachse für den Deckel oder den Sitz ausgebildet sind und das Adapterstück einen etwa zylinderförmigen Grundkörper hat, in dem eine radiale Sacklochbohrung zum Aufsetzen auf einem Scharnierdorn ausgebildet ist, und zwar unter Angabe

a) der Namen und der Anschriften der Hersteller, Lieferanten und an-derer Vorbesitzer

b) der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer und Ver-kaufsstellen, für die die Erzeugnisse bestimmt waren,

c) der Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Erzeug-nisse sowie über die Preise, die für die betreffenden Erzeugnisse bezahlt wurden,

wobei

- die Verkaufsstellen, Einkaufspreise und Verkaufspreise nur für die Zeit seit dem 30.04.2006 anzugeben sind,

- zum Nachweis der Angaben die entsprechenden Verkaufsbelege (nämlich Rechnungen, hilfsweise Lieferscheine) in Kopie vorzulegen sind, wobei geheimhaltungsbedürftige Details außerhalb der auskunftspflichtigen Daten geschwärzt werden dürfen;

2. der Klägerin durch ein vollständiges und geordnetes Verzeichnis darü-ber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie die zu 1. bezeichneten Handlungen seit dem 22.03.2006 begangen hat, und zwar unter Angabe

a) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten, -preisen und Typenbezeichnungen sowie den Namen und Anschriften der Abnehmer,

b) der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten, -preisen sowie den Namen und Anschriften der Angebots-empfänger,

c) der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, de-ren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,

d) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Geste-hungskosten und des erzielten Gewinns,

wobei

der Beklagten vorbehalten bleibt, die Namen und Anschriften der nicht gewerblichen Abnehmer und der Angebotsempfänger statt der Klägerin einem von dieser zu bezeichnenden, ihr gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, vereidigten Wirtschaftsprüfer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, sofern die Beklagte dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt und verpflichtet, der Klägerin auf konkrete Anfrage mitzuteilen, ob ein bestimmter nichtgewerblicher Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Auf-stellung enthalten ist;

3. die in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz und/oder Eigentum befindlichen, unter vorstehend zu 1. fallenden WC-Sitzgelenke auf eigene Kosten zu vernichten oder nach ihrer Wahl an einen von der Klägerin zu benennenden Treuhän-der zum Zwecke der Vernichtung auf ihre – der Beklagten – Kosten herauszugeben;

4. die vorstehend unter 1. bezeichneten, im Besitz gewerblicher Abneh-mer befindlichen WC-Sitzgarnituren zurückzurufen, indem diejenigen gewerblichen Abnehmern, die sich im Besitz dieser Erzeugnisse befinden, darüber schriftlich informiert werden, dass die Kammer mit dem hiesigen Urteil auf eine Verletzung des deutschen Teils des Klagepatents EP A erkannt hat, ihnen ein Angebot zur Rücknahme dieser WC-Sitzgarnituren unterbreitet wird und den gewerblichen Abnehmern für den Fall der Rückgabe der WC-Sitzgarnituren eine Erstattung des gegebenenfalls bereits gezahlten Kaufpreises bzw. eines sonstigen Äquivalents für die zurückgerufenen WC-Sitzgarnituren sowie die Übernahme der Verpackungs- und Transport- bzw. Versendekosten für die Rückgabe zugesagt wird, sowie die zurückgerufenen und an sie zurückgegebenen WC-Sitzgarnituren wieder an sich zu nehmen,

wobei diese Verpflichtung nur für ab dem 30.04.2006 vertriebene WC-Sitzgarnituren gilt;

5. an die Klägerin 6.904,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11.01.2011 zu zahlen.

II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die zu 1. bezeichneten, seit dem 22.03.2006 begangenen Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird.

III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV. Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 6.904,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2011 zu zahlen.

V. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

VI. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Klägerin trägt darüber hinaus die Kosten der Streithilfe zu 2/3. Im Übrigen trägt die Streithelferin die Kosten der Streithilfe.

VII. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 400.000,- €. Für die Beklagte und die Streithelferin ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank