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Landgericht Düsseldorf, 4a O 7/09

Datum:
20.01.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 7/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0120.4A.O7.09.00
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird im Wege des Versäumnisurteils verurteilt, der Klägerin unter Vorlage eines geordneten Verzeichnisses darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie

Transglutaminase,

welche von Actinomyceten stammt und

welche die Acyl-Übertragungsreaktion einer γ-Carboxyamidgruppe eines Glutaminrests auf eine Peptid- oder Proteinkette katalysiert,

wobei ihre Aktivität, bestimmt durch den Hydroxamattest der Be-schreibung des Patents ( … ) unter Verwendung von Benzyloxycarbonyl-L-glutaminylglycin und Hydroxylamin als Substrate, in Abwesenheit von Ca2+ und in Anwesenheit von CaCl2 in Konzentrationen von 1 mM und 5 mM im Wesentlichen gleich ist,

seit dem 01.01.2006 in der Bundesrepublik Deutschland angebo-ten, in Verkehr gebracht oder zu den genannten Zwecken einge-führt oder besessen hat, und zwar unter Angabe

a) der einzelnen nach Deutschland erfolgten Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen und Typenbezeichnungen sowie den Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer der ( … ) ,

b) der einzelnen in Deutschland erfolgten Angebote, aufge-schlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten, -preisen und Typenbezeichnungen sowie der Namen und Anschriften der gewerblichen Angebotsempfänger,

c) der in Deutschland betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,

d) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten und des erzielten Gewinns.

II. Es wird im Wege des Versäumnisurteils festgestellt, dass die Be-klagte gesamtschuldnerisch mit der ( … ) , verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die unter Ziffer I. bezeichneten, seit dem 01.01.2006 begangenen Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird

III. Die Beklagte wird darüber hinaus im Wege des Versäumnisurteils verurteilt, an die Klägerin gesamtschuldnerisch mit der ( … ) , 4.102,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2007 zu bezahlen.

IV. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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