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Landgericht Düsseldorf, 3 O 255/11

Datum:
08.03.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 255/11
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0308.3O255.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

 

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.

 
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