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Landgericht Düsseldorf, 2a O 204/11

Datum:
11.01.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2a O Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2a O 204/11
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0111.2A.O204.11.00
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt, das Kundendienstbüro des Klägers im elektronischen Telefonbuch (www.dastelefonbuch.de) und in der nächsten Ausgabe des Telefonbuchs „Das Telefonbuch“ als Printmedium, welches die Region … einschließt, unter „A." aufzuführen oder aufführen zu lassen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 366,11 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 25.08.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.000,-, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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