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Landgericht Düsseldorf, 23 S 230/11

Datum:
27.06.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 230/11
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0627.23S230.11.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts A vom 29.06.2011, Az. ####, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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