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Landgericht Düsseldorf, 1 O 257/11

Datum:
02.08.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 257/11
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0802.1O257.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.269,96 € nebst

              Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

              seit dem 29.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

              abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und

              die Beklagte zu 84 %.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur

              gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

              vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung

              gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

              Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

              nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

              110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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