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Landgericht Düsseldorf, 11 O 40/11 U.

Datum:
24.10.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 40/11 U.
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:1024.11O40.11U.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 489,95 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 95 %, die Beklagte 5 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

 
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