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Landgericht Düsseldorf, 10 O 192/11

Datum:
28.08.2012
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 192/11
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2012:0828.10O192.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 158.750,00 EUR zu bezahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010 Zug um Zug gegen Rückübertragung der atypisch-stillen-Beteiligungen des Klägers an der Beklagten mit den Vertragsnummern 06101910/01, 06101910/02, 0711910/03, 07111910/04 und 07111910/05.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.594,91 EUR als vorgerichtliche Kosten zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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