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Landgericht Düsseldorf, 6 O 273/09

Datum:
01.02.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 273/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:0201.6O273.09.00
 
Tenor:

I.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 208.250,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 125.000,00 seit dem 01. März 2009 und aus € 83.250,00 seit dem 11. März 2010 sowie weitere € 3.560,40 an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 1.880,30 seit dem 01. März 2009 und aus € 1.680,10 seit dem 26. März 2010 zu zahlen.

II.

Die Widerklage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, die auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.

 
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