Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4b O 287/10

Datum:
08.03.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4b O 287/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:0308.4B.O287.10.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften PatG
 
Tenor:

I.

Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt,

durch Lieferung von

Arzneimitteln enthaltend

(S)-N-(1-Carboxy-2-methyl-prop-1-yl)-N-pentanoyl-N-[2'-(1H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-amin mit dem internationalen Freinamen (INN) Valsartan, in freier Form oder in Salzform, insbesondere Arzneimittel enthaltend Valsartan und Hydrochlorothiazid

Dritte dabei zu unterstützen, diese Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

II.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, angedroht, wobei die Ordnungshaft an den gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerin zu vollziehen ist.

III.

Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung wird davon abhängig gemacht, dass die Verfügungsklägerin der Verfügungsbeklagten Sicherheit in Höhe von EUR 3,6 Mio. leistet.

IV.

Im Übrigen wird der Antrag der Verfügungsklägerin zurückgewiesen.

V.

Von den Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - einschließlich der durch die Hinterlegung der Schutzschrift vom 29. November 2010 entstandenen Kosten - haben die Verfügungsklägerin ¼ und die Verfügungsbeklagte ¾ zu tragen.

VI.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Verfügungsbeklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

VII.

Der Streitwert beträgt EUR 3.000.000.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank