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Landgericht Düsseldorf, 2b O 13/10

Datum:
02.05.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 13/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:0502.2B.O13.10.00
 
Schlagworte:
Verjährung Anfechungsansprüche, aufeinanderfolgende Insolvenzverfahren
Normen:
InsO §§ 143, 133, 146; BGB §§ 195, 199
Leitsätze:

Ein mehrere Jahre zurückliegendes, abgeschlossenes Insolvenzverfahren hindert die Geltendmachung damals bereits vorliegender Ansprüche aus Insolvenzanfechtung im Rahmen eines neuerlichen Insolvenzverfahrens nicht. Für die Verjährung der Ansprüche gem. § 146 InsO ist allein der Zeitpunkt der Eröffnung des späteren Insolvenzverfahrens maßgeblich

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.339,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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