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Landgericht Düsseldorf, 14d O 116/08

Datum:
31.10.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14d Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14d O 116/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:1031.14D.O116.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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