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Landgericht Düsseldorf, 8 O 240/09

Datum:
14.05.2010
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 240/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2010:0514.8O240.09.00
 
Rechtskraft:
nein
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 30.755,63 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger aus und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zwischen den Parteien über nominal € 222.222,-- zu der Kontonummer 0055940877 keine Ansprüche zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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