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Landgericht Düsseldorf, 7 O 241/09

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 241/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2010:0525.7O241.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.650,00 € nebst 8% Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.04.2009 zu zahlen. Die Bekagte wird darüberhinaus verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 775, 64 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche über 5.650,00 € hinausgehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die dadurch entstanden sind oder noch entstehen werden, dass in der der Klägerin gehörenden Doppelhaushälfte mit Garage, gelegen Straße + Ort, die Decke durch die Firma XXXGmbH, nicht fachgerecht verputzt worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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