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Landgericht Düsseldorf, 20 S 3/10

Datum:
30.07.2010
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 3/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2010:0730.20S3.10.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2009 – Az: 32 C 3951/09 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.379,21 € zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 236,81 € seit dem 29.4.2008 sowie aus weiteren 1.142,40 € seit dem 12.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens werden zu 75 % der Klägerin und zu 25 % dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 
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