Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 12 O 521/09

Datum:
24.11.2010
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Ziivlkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 521/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2010:1124.12O521.09.00
 
Tenor:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, es

a)

gegenüber der Klägerin zu 1.) zu unterlassen, die Musikauf-nahme „A“ der Künstlergruppe „B“

b)

gegenüber der Klägerin zu 2.) zu unterlassen, die Musikauf-nahme „C“ des Künstlers „D“

c)

gegenüber der Klägerin zu 3.) zu unterlassen, die Musikauf-nahme „E“ der Künstlergruppe „F“

d)

gegenüber der Klägerin zu 4.) zu unterlassen, die Musikauf-nahme „G“ der Künstlergruppe „H“

als Datensätze auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilneh¬mer von Filesharing-Systemen über das Internet bereit-zustel¬len und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

2.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen ei¬nes der unter Ziff. 1. ausgesprochenen Verbote ein vom Gericht fest¬zusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ord¬nungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1.) bis 4.) je-weils € 300,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2010 zu zahlen.

4.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1.) bis 4.) als Ge¬samtgläubiger € 2.004,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent¬punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2010 zu zahlen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank