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Landgericht Düsseldorf, 12 O 312/10

Datum:
15.12.2010
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zvilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 312/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2010:1215.12O312.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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