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Landgericht Düsseldorf, 9 O 1/08

Datum:
10.06.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 1/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0610.9O1.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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