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Landgericht Düsseldorf, 9 O 137/07

Datum:
23.03.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 137/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0323.9O137.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.636,88 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin 1/5 und der Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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